Adresse
Margitta Reisky
Karl-August-Weg 2
69181 Leimen

Telefon: 062249265166
Mobil: 0179/3297147


Steuernummer: 32347/31907
Geschäftsinhaber: Margitta Reisky

Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung vom 27.06.2007 Rhein-Neckar-Kreis/Landratsamt - Ordnungsamt Kurfürstenanlage 38-40, 69115 Heidelberg


 
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
 
Weitergabe von Angeboten
Angebote und Mitteilungen von MAREIS Immobilien, aus denen sich die Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages ergibt, sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt und dürfen nur nach schriftlicher Einwilligung von MAREIS-Immobilien weitergegeben werden.
 
Zuwiderhandlungen begründen die Schadensersatzpflicht in Höhe der vereinbarten Provision.
 
Kenntnis eines Angebotes
Ist die Verkäuflichkeit bzw. die Vermietbarkeit des nachgewiesenen Objektes dem Interessenten bereits bekannt, hat er dies MAREIS-Immobilien unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
 
Vertragsabschluss
Erfolgt durch den Nachweis oder die Vermittlung von MAREIS-Immobilien der Abschlss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages, so ist die Provision verdient und fällig.
 
Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartner zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Dies gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird, wie z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt kauf.
 
MAREIS-Immobilien hat das Recht, bei Vertragsabschluß anwesend zu sein. Sollte ein Vertragsabschluss ohne Anwesenheit von MAREIS-Immobilien erfolgen, so ist vom Auftraggeber unverzüglich Auskunft über den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu geben. Der Auftraggeber verpflichtet, MAREIS-Immobilien auf Verlangen eine Vertragsabschrift auszuhändigen.
 
Kommt der Vertrag nicht zustande, weil der Auftraggeber vom Vertragsabschluss Abstand nimmt, so hat er dies MAREIS-Immobilien unverzüglich anzuzeigen.
 
Folgegeschäft
Es besteht auch dann Anspruch auf Provision, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von MAREIS-Immobilien vermittelten und nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
 
Tätigkeit für den anderen Vertragspartner
MAREIS-Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
 
Haftungsausschluss
Die von MAREIS-Immobilien gemachten Angabenbezüglich der Immobilie beruhen auf den Angaben durch Dritte, insbesondere durch den Verkäufer bzw. Vermieter. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Beschreibungen auf der Website u.ä. kann MAREIS-Immobilien daher nicht übernehmen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das angebotene Objekt nicht bzw. anderweitig verkauft bzw. vermietet wird. 
 
MAREIS-Immobilien haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
 
Verjährung
Etwaige Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren von dem Zeitpunkt an, an dem der Anspruch entstanden ist, spätestens aber 3 Jahre nach Beendigung des Auftrages.
 
Ersatzansprüche
Vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers, welches das möglicheEntstehen eines Provisionsanspruchs verhindert, berechtigt MAREIS-Immobilien insbesondere zum Ersatz seines sachlichen Aufwandes gegen Einzelnachweis.
 
Datenschutz
Der Auftraggeber wird gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass MAREIS-Immobilien personenbezogene Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen verarbeitet.
 
Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Heidelberg.