Empfehlungen sind    

  • für Sie lohnenswert
  • für uns wünschenwert

wenn Sie uns

  • ein Verkaufobjekt        
  • bzw. einen potenziellen Verkäufer oder Käufer      

schriftlich benennen, so erhalten Sie nach Abschluss eines rechtsgültigen notariellen Kaufvertrages 10% der Vermittlungsprovision, sofern das Objekt und/oder Verkäufer/Käufer uns zum Zeitpunkt Ihrer Benennung unbekannt sind.

Wenn Sie innerhalb einer Woche nichts Gegenteiliges von uns hören, sind das Objekt und/oder Kaufinteressenten bei uns nicht bekannt. Im Erfolgsfall ist dann für Sie die Provision sicher.  Sollte die Empfehlung mündlich oder telefonisch erfolgen, so erhalte Sie eine schriftliche Bestätigung über Ihre Benennung.

Bitte beachten Sie, dass sich die Objekte im Rhein-Neckar-Kreis befinden sollten.  Empfehlungen über Objekte in weiterer Entfernung können nur nach Absprache angenommen werden.

Hinweise für Personen, die einem Standesrecht unterliegen wie Rechtsanwälte und Steuerberater:      

Vorsorglich und ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass vorstehendes Angebot nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderem Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden/Mandanten stehen bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, Empfehlungsprovisionen zu beechnen. Selbstverständlich freuen wir uns trotzdem über Empfehlungen aus diesem Personenkreis.      

Sie kennen ein Verkaufsobjekt/einen Verkäufer... !!!